Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB – Software, Lizenzen und verbundene Leistungen.

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Aaron Kniß, handelnd unter SynexOne (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der SynexOne-Unternehmenssoftware und damit verbundene Leistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Darstellungen und Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Informationen und kein rechtlich bindendes Angebot. Eine Kontaktanfrage oder Demo-Buchung des Kunden begründet keinen Vertrag.

(2) Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Abstimmung des Bedarfs ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der dort genannten Frist annimmt oder der Anbieter den Auftrag ausdrücklich in Textform bestätigt. Ein gesonderter, von beiden Parteien geschlossener Vertrag geht vor.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Module, Anzahl der Desktop- und Mobilzugänge, Mandanten, Speicherumfang, Support, Vergütung und zusätzliche Leistungen, ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Die spätere Bereitstellung oder Freischaltung dient der Vertragserfüllung und erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht.

(4) Eine kostenlose persönliche Produktdemo dient ausschließlich der Präsentation und Beratung. Sie ist keine Testphase und begründet keinen Anspruch auf dauerhafte oder produktive Nutzung der Software.

§ 3 Software und technische Voraussetzungen

(1) SynexOne ist eine cloudgestützte Unternehmenssoftware. Geschuldete Kundenclients sind die Windows-Desktop-Anwendung und, soweit gebucht, die Mobile-Apps für Android und iOS. Ein Browser-ERP ist nicht geschuldet. Die vertraglich vereinbarten Daten und Funktionen werden über eine zentrale Cloud-Infrastruktur bereitgestellt. Eine On-Premise-Bereitstellung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

(2) Der Kunde stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere kompatible Endgeräte, ein unterstütztes Betriebssystem und eine ausreichende Internetverbindung. Offline-Funktionen stehen nur im jeweils technisch unterstützten Umfang zur Verfügung und ersetzen keine dauerhafte Verbindung zum Cloud-Dienst.

(3) Der Anbieter darf die Software aktualisieren, technisch weiterentwickeln und an Sicherheitsanforderungen anpassen, sofern die vereinbarte Kernfunktionalität nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

(1) Der Anbieter betreibt die Cloud-Dienste mit angemessener technischer und wirtschaftlicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem individuellen Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen externer Infrastrukturbetreiber entstehen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder anderer außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegender Ereignisse. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten ausschließlich die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Auf der Website dargestellte Preise sind unverbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Listenmodell ist die monatliche Zahlung im Voraus. Bei einer Bindung von einem Jahr gilt 5 % Rabatt, bei zwei Jahren 15 %. Eine andere Zahlweise nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich steht.

(3) SynexOne-SaaS-Rechnungen werden über Stripe gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Bei erheblichem Zahlungsverzug darf der Anbieter nach vorheriger Mahnung und angemessener Ankündigung den Zugang vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Standard ist die monatliche Zahlung im Voraus. Bei der Laufzeit Monat läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Bei einer Mindestlaufzeit von einem Jahr (5 % Laufzeitrabatt) oder zwei Jahren (15 % Laufzeitrabatt) wird ebenfalls monatlich gezahlt. Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Geräten, Mandanten und Modulen beschränkt. Zugangsdaten dürfen nicht zwischen nicht autorisierten Personen geteilt werden.

(3) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, weiterverkaufen, öffentlich zugänglich machen, unberechtigt vervielfältigen oder bearbeiten. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

(4) Sämtliche Rechte an der Standardsoftware, Dokumentation, Marken und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Qualität der von ihm verarbeiteten Daten sowie für die Vergabe angemessener Benutzerrechte verantwortlich.

(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen und den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder vermuteten Missbrauch zu informieren.

(3) Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten und die Software nicht in einer Weise nutzen, die Systeme, Rechte Dritter oder die Sicherheit der Plattform beeinträchtigt.

(4) Soweit die vereinbarten Funktionen einen Datenexport ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, für ihn wesentliche Daten in angemessenen Abständen zusätzlich zu sichern. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 Einrichtung, Schulung, Support und Individualleistungen

(1) Einrichtung, Datenmigration, Beratung, Schulung, individuelle Entwicklung, Schnittstellen und sonstige Projektleistungen sind nur geschuldet, wenn sie im gebuchten Paket oder Angebot ausdrücklich enthalten sind.

(2) Nicht enthaltene Zusatzleistungen werden nach gesondertem Angebot oder nach vereinbartem Zeitaufwand vergütet.

(3) Umfang, Mitwirkungspflichten, Abnahme, Termine und Nutzungsrechte bei Individualleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag oder Angebot.

(4) Umfang, Kanäle und Reaktionszeiten des Supports richten sich nach dem gebuchten Paket. Verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.

(3) Der Anbieter darf Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags einsetzen.

§ 11 Datensicherung, Export und Vertragsende

(1) Der Anbieter trifft angemessene technische Maßnahmen zur betrieblichen Wiederherstellung des Cloud-Dienstes. Eine bestimmte Sicherungshäufigkeit, Wiederherstellungszeit oder Wiederherstellung auf einen bestimmten Datenstand ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Betriebliche Sicherungskopien ersetzen keine gesetzlich erforderliche Archivierung durch den Kunden.

(2) Datenexporte stehen im vereinbarten und technisch unterstützten Umfang zur Verfügung. Konkrete Formate und Exportmöglichkeiten richten sich nach dem gebuchten Modul beziehungsweise einer individuellen Vereinbarung.

(3) Der Kunde hat benötigte Daten vor Vertragsende über die vereinbarten Exportmöglichkeiten zu sichern. Rückgabe, Löschung oder weitere Speicherung personenbezogener Daten nach Vertragsende richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, den Weisungen des Kunden und zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

§ 12 Mängelrechte

(1) Der Kunde hat auftretende Mängel nachvollziehbar und unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.

(2) Unerhebliche Abweichungen, Beeinträchtigungen durch nicht unterstützte Systeme, unsachgemäße Bedienung oder vom Kunden beziehungsweise Dritten vorgenommene Änderungen begründen keine Mängelansprüche.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abweichend geregelt ist.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit diese Beschränkung gesetzlich zulässig ist.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei geheim und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.